Juristische Übersetzungen Polnisch–Deutsch
Urteile, Verträge und Gutachten, beglaubigt oder als Arbeitsübersetzung
Rechtstexte verlangen vom Übersetzer zweierlei: die Fachsprache beider Rechtsordnungen und absolute Genauigkeit. Als allgemein ermächtigter Übersetzer (Landgericht Frankfurt a. M.), Diplom-Übersetzer des FTSK der Universität Mainz und Fachprüfer für staatlich anerkannte Übersetzer:innen übersetze ich juristische Texte für Kanzleien, Notariate, Unternehmen und Privatkunden. Meine beglaubigten Übersetzungen gelten vor allen Gerichten und Behörden in Deutschland und Polen.
Welche Rechtstexte übersetze ich?
Gerichtsurteile und Beschlüsse, Klageschriften und sonstige Schriftsätze, Anwaltsschreiben, Sachverständigengutachten, notarielle Urkunden, Verträge aller Art (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsverträge), Vollmachten, Satzungen und Statuten, AGB, Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Webseite, polnische Handelsregisterauszüge (KRS), Testamente und Erbscheine sowie Unterlagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren.
Für Rechtsanwälte und Kanzleien
Kanzleien mit deutsch-polnischen Mandaten biete ich feste Reaktionszeiten, Rahmenkonditionen und absolute Vertraulichkeit. Begriffe, die sich zwischen den Rechtsordnungen nicht deckungsgleich übertragen lassen, erläutere ich in Übersetzervermerken. Für einheitliche Terminologie über alle Dokumente eines Mandats hinweg arbeite ich mit den Übersetzungsprogrammen memoQ und SDL Trados. Mehr dazu auf der Seite Übersetzungen für Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtstexte für Privatkunden
Auch für Privatpersonen übersetze ich einzelne Dokumente wie Scheidungsurteile, Arbeitsverträge oder Erbunterlagen. Die wichtigsten Dokumente finden Sie unter Urkundenübersetzungen.
Beglaubigt oder nicht?
Für Gerichte und Behörden brauchen Sie die beglaubigte Fassung mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Für die interne Arbeit am Mandat oder im Unternehmen genügt oft eine Arbeitsübersetzung ohne Beglaubigung. Sind die Dokumente abgestempelt und unterschrieben, kann sich eine beglaubigte Fassung jederzeit nachliefern.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine juristische Übersetzung? Der Preis richtet sich nach dem Textumfang und wird pro Normzeile berechnet. Nach Zusendung der Dokumente erhalten Sie ein Festpreisangebot mit Liefertermin.
Wie schnell liefern Sie? Kürzere Dokumente in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, umfangreiche Urteile und Verträge nach Absprache. Expresslieferungen sind gegen Aufpreis möglich.
Wie steht es um die Vertraulichkeit? Als ermächtigter Übersetzer unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Unterlagen behandle ich nach DSGVO-Standard, auf Wunsch mit zusätzlicher Vertraulichkeitsvereinbarung.
In welchen Ländern werden die Übersetzungen akzeptiert? In Deutschland und Polen gelten meine beglaubigten Übersetzungen uneingeschränkt: In Deutschland bin ich durch ein Gericht allgemein ermächtigt, in Polen erkennen die Behörden meine Übersetzungen nach Art. 31 des Personenstandsgesetzes und der EU-Verordnung 2016/1191 an. Auf derselben EU-Grundlage werden sie auch in Österreich anerkannt.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail oder schauen Sie in meinen FAQs nach.