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Übersetzungen für Rechtsanwälte und Kanzleien

vertraulich, beglaubigt, termintreu

Wenn ein polnisches Urteil fristgerecht in beglaubigter Übersetzung vorliegen muss oder ein Schriftsatz an die Gegenseite in Polen geht, braucht Ihre Kanzlei einen Übersetzer, der die Fachsprache beider Rechtsordnungen beherrscht. Als allgemein ermächtigter Übersetzer für Polnisch und Deutsch, Diplom-Übersetzer und Fachprüfer für staatlich anerkannte Übersetzer:innen unterstütze ich Kanzleien, Notariate und Rechtsabteilungen bei deutsch-polnischen Mandaten.

Von Recht bis Ordnung

Polnisches und deutsches Recht sind nicht deckungsgleich. Begriffe wie zachowek oder Untreue lassen sich nicht immer wörtlich übertragen; wo die Rechtsordnungen auseinanderlaufen, arbeite ich mit erläuternden Übersetzervermerken. Als ermächtigter Übersetzer unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Unterlagen behandle ich nach DSGVO-Standard, auf Wunsch mit zusätzlicher Vertraulichkeitsvereinbarung.

Welche Dokumente übersetze ich?

Gerichtsurteile und Beschlüsse aus Zivil-, Familien-, Straf- und Arbeitsrecht, Klageschriften und sonstige Schriftsätze, Anwaltsschreiben und Korrespondenz mit der Gegenseite, Sachverständigengutachten, notarielle Urkunden, Vollmachten, Verträge, Vollstreckungstitel, Rechtshilfeersuchen, polnische Handelsregisterauszüge (KRS) sowie Ermittlungs- und Strafakten. Je nach Verwendungszweck beglaubigt oder als einfache Arbeitsübersetzung für die interne Mandatsarbeit.

So arbeiten wir zusammen

Zunächst senden Sie mir Scans oder Fotos der Dokumente per E-Mail zu. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Liefertermin. Die Übersetzung bekommen Sie beglaubigt per Post, vorab als Scan oder zur Abholung in meinem Übersetzungsbüro in Berlin-Kreuzberg.
Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche reichen Scans oder Fotos der Dokumente in der Regel aus, sprich der gesamte Auftrag kann bequem online und ohne persönlichen Kontakt abgewickelt werden. Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische kann es passieren, dass mir die Originale vorgelegt werden müssen, was ich später in der Beglaubigung vermerke. Die Originaldokumente können Sie mir entweder per Post zukommen lassen oder bei der Abholung der Übersetzung in meinem Büro vorzeigen. Zur Kostenschätzung und für die Übersetzungsarbeit genügen jedoch per E-Mail  zugesandte Fotos oder Scans.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Übersetzung juristischer Dokumente? 

Der Preis richtet sich nach dem Textumfang und wird pro Normzeile berechnet. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das auch Stempel, Fußnoten und handschriftliche Vermerke umfasst.

Wie schnell können Sie liefern? 

Kürzere Schreiben in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, umfangreiche Urteile und Gutachten nach Absprache. Bei Fristsachen nennen Sie mir das Datum, dann prüfe ich, ob eine Expresslieferung möglich ist.

Werden Ihre Übersetzungen von deutschen Behörden akzeptiert? 

Ja. Als von einem deutschen Landgericht ermächtigter Übersetzer sind meine beglaubigten Übersetzungen bei allen Gerichten und Behörden bundesweit gültig.

Werden Ihre Übersetzungen von polnischen Behörden akzeptiert?

Polnische Behörden erkennen meine Übersetzungen in den allermeisten Fällen an. In seltenen Fällen verlangen sie jedoch Übersetzungen von Übersetzer:innen, die vom polnischen Justizministerium anerkannt sind. Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle nach, ob die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers ausreichend ist.

Übersetzen Sie auch nicht beglaubigt? 

Ja. Für die interne Mandatsarbeit genügt oft eine Arbeitsübersetzung ohne Beglaubigung. Die beglaubigte Fassung kann ich bei Bedarf jederzeit nachliefern.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail oder schauen Sie in meinen FAQs nach.

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