Beglaubigte Übersetzungen
Als staatlich ermächtigter Urkundenübersetzer (pl. tłumacz przysięgły) bin ich dazu befugt, sämtliche Dokumente aus dem Polnischen ins Deutsche zu übersetzen, die Sie bei Ämtern, Gerichten oder Arbeitgebern vorlegen müssen.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Landgericht öffentlich bestellt, ermächtigt oder beeidigt wurden. Zusätzlich sind sprachliches sowie juristisches Wissen gefragt. Erfahren Sie mehr über beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen …
Fachübersetzungen
Übersetzungen von Fachtexten aus Politk, Recht und Wirtschaft. Mehr …
Urkunden-Übersetzungen
Geburtsurkunde, Diploma Supplement, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Schulzeugnis, Abiturzeugnis, Geschäftsvertrag, Versicherungspolice, Scheidungsurteil, Namensänderung etc. Erfahren Sie mehr über meine Polnisch-Deutsch-Übersetzungen …
Auftragsabwicklung
Gerne nehme ich Ihre Urkunde per E-Mail entgegen. Die Übersetzung können Sie anschließend in meinem Büro in Berlin-Friedrichshain abholen. Oder ich sende Ihnen die Übersetzung direkt nach Hause zu.
Kreative Übersetzungen
Übersetzung und Adaption von Werbe- und Marketingtexten. Mehr …