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ÖFFNUNGSZEITEN
Termine nur nach Vereinbarung
Montag bis Freitag:
9 – 18 Uhr
Samstag:
10 – 17 Uhr
Beglaubigte Übersetzungen
Als staatlich ermächtigter Urkundenübersetzer (pl. tłumacz przysięgły) bin ich dazu befugt, sämtliche Dokumente aus dem Polnischen ins Deutsche und umgekehrt zu übersetzen, die Sie bei Ämtern, Gerichten oder Arbeitgebern vorlegen müssen.
Welche Dokumente übersetze ich?
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Schulzeugnis, Reifezeugnis, Gesellenbrief, Diplom, Diploma Supplement, Arbeitsvertrag, notarielle Urkunde, Versicherungspolice, Scheidungsurteil, Beschluss über die Namensänderung etc.
Auftragsabwicklung
Für die Übersetzung genügen über E-Mail oder WhatsApp zugesandte Fotos oder Scans Ihrer Dokumente. Die Übersetzungen können Sie in meinem Büro in Berlin-Schöneberg abholen sowie per Post oder eingescannt per E-Mail erhalten. Erfahren Sie mehr über beglaubigte Übersetzungen ins Polnische.
Wissenswertes
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Landgericht öffentlich bestellt, ermächtigt oder beeidigt wurden. Erfahren Sie mehr über beglaubigte Übersetzungen in Deutschland.
Fachübersetzungen
Übersetzungen von Fachtexten aus Politk, Recht und Wirtschaft. Erfahren Sie mehr.
Kreative Übersetzungen
Übersetzung und Adaption von Werbe- und Marketingtexten. Erfahren Sie mehr.
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