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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um beglaubigte Übersetzungen Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch. Als vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigter Urkundenübersetzer für Polnisch und Deutsch mit Büro in Berlin-Schöneberg fertige ich beglaubigte Übersetzungen für Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland und Polen an – vor Ort in Berlin oder bequem online. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an unter +49 (0) 160 56 88 298, schreiben Sie an kontakt@makowski.berlin oder kontaktieren Sie mich über WhatsApp.

1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die vollständige und inhaltlich getreue Übertragung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ich als gerichtlich ermächtigter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift bescheinige (§ 142 Abs. 3 ZPO). Erst diese Bestätigung verleiht der Übersetzung den amtlichen Charakter, der für die Vorlage bei Ämtern, Gerichten und Behörden erforderlich ist. Die fachlich präzise Bezeichnung lautet „bestätigte Übersetzung“; der verbreitete Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ ist streng genommen ungenau, da eine Beglaubigung im Rechtssinne Notaren und Behörden vorbehalten ist. Der Begriff „beeidigte Übersetzung“ bezieht sich auf die Vereidigung des Übersetzers, nicht auf die Übersetzung selbst. Je nach Bundesland variiert zudem die offizielle Bezeichnung des Übersetzers („ermächtigt“, „öffentlich bestellt und beeidigt“ bzw. „allgemein beeidigt“).

2. Was bedeutet Ihre Ermächtigung bzw. Vereidigung als Übersetzer?

Ich wurde vom Landgericht Frankfurt am Main als Urkundenübersetzer für Polnisch und Deutsch ermächtigt. Diese Ermächtigung (in anderen Bundesländern „Beeidigung“ oder „öffentliche Bestellung“ genannt) berechtigt mich, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen amtlich zu bestätigen. Grundlage ist meine Qualifikation als Diplom-Übersetzer der polnischen und deutschen Sprache, die ich am renommierten Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erworben habe. Zusätzlich bin ich als Fachprüfer für staatlich geprüfte Übersetzer:innen sowie als Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ e. V.) tätig. Mehr über meinen Werdegang erfahren Sie auf der Seite Über mich.

3. Wer darf in Deutschland beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden, die von einem Landgericht öffentlich bestellt, ermächtigt oder beeidigt wurden. Als staatlich ermächtigter Urkundenübersetzer (pl. tłumacz przysięgły) erfülle ich diese Voraussetzung für die Sprachrichtungen Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch. Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie unter Urkundenübersetzungen – Wissenswertes.

4. Werden Ihre Übersetzungen von allen Ämtern und Behörden anerkannt?

Ja. Dank meiner Ermächtigung durch das Landgericht Frankfurt am Main werden meine beglaubigten Übersetzungen in allen deutschen Bundesländern sowie von polnischen Ämtern, Gerichten und Behörden anerkannt – unabhängig davon, ob Sie in Berlin, Hamburg, Köln, München oder einer anderen Stadt wohnen. Eine gesonderte Anerkennung der Übersetzung bei der jeweiligen Behörde ist nicht erforderlich.

5. Wie läuft die Beauftragung ab?

Der Ablauf besteht aus drei einfachen Schritten: 1. Sie senden mir ein Foto oder einen Scan Ihres Dokuments per E-Mail oder WhatsApp. 2. Sie erhalten von mir in der Regel innerhalb einer Stunde ein unverbindliches Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit. 3. Ich fertige nach Ihrer Zusage die Übersetzung an und sende sie Ihnen per Post oder in digitaler Form zu. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich in meinem Büro in Berlin-Schöneberg abgeben.

6. Muss ich das Original vorlegen oder reicht ein Foto bzw. Scan?

In den allermeisten Fällen reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan Ihres Dokuments. In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen, die auf einem Scan oder Foto beruhen, von den Ämtern und Behörden akzeptiert. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei der Übersetzung von Diplomen aus dem Medizinstudium – kann die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie erforderlich sein; diese können Sie dann persönlich in meinem Büro vorzeigen.

7. Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?

Ein Angebot mit Preis und Zeitaufwand erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Stunde. Die fertige Übersetzung liegt Ihnen anschließend innerhalb weniger Tage vor. Wie schnell es konkret geht, hängt vom Umfang und der Art des Dokuments ab.

8. Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?

Je nach Ihrem Wunsch: Ich sende die beglaubigte Übersetzung per Post an Ihre Privat- oder Firmenadresse und/oder vorab als Scan per E-Mail. Sie können die Übersetzung auch persönlich in meinem Büro in Berlin-Schöneberg abholen.

9. Funktioniert das auch komplett online – aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland?

Ja. Meine beglaubigten Übersetzungen biete ich bundesweit ohne persönlichen Kontakt an – der gesamte Ablauf funktioniert bequem und sicher per E-Mail und Post. Der Service richtet sich an Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland ebenso wie an Auftraggeber aus Polen und dem übrigen Ausland. Mehr dazu auf der Seite beglaubigte Übersetzungen online.

10. Welche polnischen und deutschen Dokumente übersetzen Sie?

Ich übersetze sämtliche Urkunden und Dokumente, die Sie bei Ämtern, Gerichten oder Arbeitgebern vorlegen müssen. Dazu gehören unter anderem Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Schul- und Reifezeugnisse, Diplome und Diploma Supplements, Gesellenbriefe, Arbeitsverträge, notarielle Urkunden, Versicherungspolicen, Gerichts- und Scheidungsurteile, Handelsregisterauszüge (KRS), Vollmachten, Führungszeugnisse und Steuererklärungen. Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf der Seite beglaubigte Urkundenübersetzungen. Sollte Ihr Dokument dort nicht aufgeführt sein, sprechen Sie mich an.

11. Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Polnisch–Deutsch?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Art und Inhalt des Dokuments. Deshalb erstelle ich für jedes Dokument ein individuelles Angebot. Senden Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan per E-Mail oder WhatsApp – in der Regel erhalten Sie innerhalb einer Stunde ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit, unverbindlich und transparent.

12. Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer Apostille?

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt. Eine Apostille hingegen bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder ihrer Kopie für die Verwendung im Ausland und wird von einer dafür zuständigen Behörde im Ausstellungsland erteilt – nicht vom Übersetzer. Falls Ihr Dokument bereits eine Apostille trägt, übersetze ich diese selbstverständlich mit. Ob Sie eine Apostille benötigen, teilt Ihnen die Stelle mit, bei der Sie das Dokument einreichen.

13. Übersetzen Sie auch Unterlagen zur Anerkennung eines Studiums, z. B. im Medizinbereich?

Ja. Ich übersetze alle Dokumente, die für die Anerkennung (Nostrifikation) eines Studiums benötigt werden, einschließlich der Unterlagen zur Anerkennung des Medizinstudiums in Polen (z. B. LEK, Diplom, Diploma Supplement, Bescheinigungen der NIL, Führungszeugnis). Hier gelten teils besondere Anforderungen – etwa die Vorlage von Originaldokumenten oder apostillierten Kopien. Sprechen Sie mich an, dann bespreche ich mit Ihnen den konkreten Ablauf.

14. Was ist ein Diploma Supplement und muss es mitübersetzt werden?

Das Diploma Supplement (poln. suplement do dyplomu) ist eine Ergänzung zum Hochschuldiplom, die Studieninhalte, Noten und den Verlauf des Studiums dokumentiert. Für die Anerkennung eines Abschlusses verlangen Behörden und Hochschulen häufig neben dem Diplom auch die Übersetzung des Supplements. Gerne übersetze ich beide Dokumente gemeinsam.

15. Übersetzen Sie auch Rentenbescheide (ZUS) und sonstige Behördenpost?

Ja. Neben klassischen Urkunden übersetze ich auch Bescheide und Korrespondenz von Behörden und Sozialversicherungsträgern, darunter Rentenanpassungen und Bescheide der polnischen Sozialversicherung ZUS. Schicken Sie mir das Schreiben einfach als Foto oder Scan zu.

16. Bieten Sie neben beglaubigten Übersetzungen auch andere Übersetzungen an?

Ja. Über beglaubigte Urkundenübersetzungen hinaus fertige ich Fachübersetzungen aus den Bereichen Politik, Recht und Wirtschaft an sowie kreative Übersetzungen, also die Übersetzung und Adaption von Werbe- und Marketingtexten.

17. Übersetzen Sie für Privatpersonen oder für Unternehmen?

Für beide. Privatkundinnen und -kunden unterstütze ich bei allen amtlichen Anliegen – von der Geburtsurkunde bis zum Rentenbescheid. Ebenso arbeite ich für Geschäftskunden und Institutionen; zu meinen Auftraggebern zählen unter anderem die Sender ZDF info und TVN, die Produktionsfirma alias film sowie Marken wie Thomas Henry, PaMaMi und One Day More. Egal, ob einzelnes Dokument oder umfangreiches Projekt: Sie erhalten dieselbe sorgfältige Bearbeitung.

18. Wie werden meine Dokumente und Daten geschützt?

Alle Dokumente und persönlichen Daten behandle ich streng vertraulich und verwende sie ausschließlich für die Anfertigung Ihrer Übersetzung. Details zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.


Haben Sie noch Fragen? Gerne beantworte ich sie persönlich. Telefon: +49 (0) 160 56 88 298 · WhatsApp · E-Mail: kontakt@makowski.berlin · Büro: Hauptstr. 153, 10827 Berlin-Schöneberg (Termine nach Vereinbarung)

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