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Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde

ins Polnische und Deutsche

Die Geburtsurkunde ist das am häufigsten übersetzte Dokument überhaupt. Deutsche Standesämter, Arbeitgeber und Ausländerbehörden verlangen bei polnischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Umgekehrt fordern polnische Standesämter (USC), Gerichte oder die Rentenversicherung ZUS eine beglaubigte Übersetzung deutscher Geburtsurkunden ins Polnische.

Als staatlich ermächtigter Urkundenübersetzer für Polnisch und Deutsch übersetze ich Ihre Geburtsurkunde rechtssicher in beide Richtungen. Kostenlose Beratung in meinem Büro in Berlin-Schöneberg oder online für Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland und aus Polen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde?

Typische Anlässe im Überblick:

  • Eheschließung in Deutschland (das Standesamt verlangt die Geburtsurkunde beider Partner)
  • Einbürgerung
  • Beurkundung der Geburt eines Kindes, wenn ein Elternteil aus Polen stammt
  • Namensangleichung
  • Anträge auf Kindergeld oder Elterngeld
  • Renten- und Erbschaftsangelegenheiten

In umgekehrter Richtung benötigen polnische Standesämter (USC) eine Übersetzung ins Polnische, wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde ins polnische Geburtenregister übertragen lassen (transkrypcja).

Gekürzte (odpis skrócony) oder vollständige Abschrift der Geburtsurkunde (odpis zupełny) übersetzen lassen?

Polnische Standesämter stellen zwei Arten der Geburtsurkunde aus:

  • Gekürzte Abschrift (odpis skrócony aktu urodzenia) mit den wichtigsten Daten
  • Vollständige Abschrift (odpis zupełny aktu urodzenia) mit allen Randvermerken (z. B. Adoption, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung)

Für die Eheschließung verlangen viele deutsche Standesämter die vollständige Abschrift. Ich übersetze beide Arten einschließlich aller Stempel und Anmerkungen.

Tipp: Nach dem CIEC-Übereinkommen bzw. der EU-Verordnung 2016/1191 stellt Polen auch mehrsprachige Auszüge der gekürzten Abschrift der Geburtsurkunde aus. Sie wird von vielen deutschen Behörden ohne Übersetzung akzeptiert. Verlangt Ihre Behörde jedoch die vollständige Abschrift oder liegt eine ältere Urkunde vor, führt an der beglaubigten Übersetzung kein Weg vorbei.

Was die Übersetzung enthält

Die Übersetzung gibt das Original vollständig und layoutgetreu wieder: Alle Einträge, Randvermerke, Stempel und Siegel übersetze bzw. beschreibe ich vollständig. Polnische Sonderzeichen wie ż, ą, ę, ł bleiben in Namen exakt erhalten, was für die einheitliche Schreibweise in deutschen Registern wichtig ist. Am Ende der Übersetzung steht mein Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.

Deutsche Geburtsurkunde ins Polnische übersetzen

Ist Ihr Kind in Deutschland zur Welt gekommen und Sie möchten die Geburt in Polen registrieren lassen, etwa für den polnischen Reisepass oder die PESEL-Nummer, verlangt das polnische Standesamt  die deutsche Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Polnische. Ähnliches gilt für Erbschaftssachen vor polnischen Gerichten und Rentenangelegenheiten bei der ZUS.

Polnische Behörden erkennen meine Übersetzungen nach Art. 31 des polnischen Personenstandsgesetzes (prawo o aktach stanu cywilnego) an, da ich in einem EU-Mitgliedstaat ermächtigt bin. Auf Wunsch sende ich die Übersetzung direkt an eine Adresse in Polen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde? Deutsche Geburtsurkunden und polnische gekürzte Abschriften der Geburtsurkunde übersetze ich zum Festpreis von 40 €. Polnische vollständige Abschriften der Geburtsurkunde kosten ebenfalls 40 €, falls sie keine Anmerkungen zur Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Scheidung der Ehe etc. enthalten. Diese Inhalte übersetze ich gegen geringen Aufpreis.

Wie lange dauert die Übersetzung einer Geburtsurkunde? In der Regel 2 Werktage; Expresslieferung nach Absprache. Hier erfahren Sie mehr.

Muss ich das Original vorlegen? Bei Urkundenübersetzungen vom Polnischen ins Deutsche genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, dies akzeptieren nahezu alle Behörden in Deutschland. Polnische Behörden verlangen – allerdings immer seltener – bei Urkundenübersetzungen vom Deutschen ins Polnische, dass dem Übersetzer das Orginaldokument vorgelegt wird und dieser es in der Beglaubigung vermerkt. In so einem Fall müssen Sie in mein Büro in Berlin-Schöneberg kommen und mir das Orginaldokument vorzeigen. Ansonsten lässt sich der gesamte Übersetzungsauftrag online abwickeln. Fragen Sie bei der polnischen Behörde am besten nach, welche Art der Übersetzung sie verlangt.

Wird die Übersetzung bundesweit anerkannt? Ja. Da ich vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt bin, sind meine beglaubigten Übersetzungen bei allen Behörden und Gerichten in ganz Deutschland, aber auch in Polen gültig.

Brauche ich eine Apostille? Gemäß der EU-Verordnung 2016/1191 ist innerhalb der EU für Personenstandsurkunden in der Regel keine Apostille erforderlich. Wird dennoch eine verlangt, erhalten Sie diese in Polen bzw. Deutschland bei der ausstellenden Behörde, im Bürgerbüro oder beim Notar. Die Übersetzung fertige ich auf Wunsch einschließlich der Apostille an.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail oder schauen Sie in meinen FAQs nach.

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