Skip to content

Urkundenübersetzer für Polnisch und Deutsch aus Berlin

Vertrauen Sie die Übersetzung Ihrer Urkunden oder Dokumente zur Vorlage bei Ämtern oder Behörden einem professionellen Urkundenübersetzer an (auch beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer oder ermächtigter Übersetzer genannt), der neben der linguistischen Qualifikation auch fachliche Kompetenzen im Justizbereich aufweist.

Dank meiner Ermächtigung zum Urkundenübersetzer Polnisch-Deutsch und Deutsch-Polnisch durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bin ich dazu befugt, folgende Dokumente für die Sprachen Polnisch und Deutsch zu übersetzen:

  • Abiturzeugnis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Amtliche Dokumente
  • Anklageschrift
  • ärztliches Attest
  • Autoversicherung
  • Ausweispapiere
  • Behördenkorrespondenz
  • Bescheinigung gemäß Art. 39 bei Entscheidungen in Ehesachen
  • Beschluss
  • Beschwerde, Reklamation
  • Bußgeldbescheid
  • Diplom
  • Diploma Supplement
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Erbschein
  • Fahrerlaubnis
  • Finanzierungsunterlagen
  • Führungszeugnis
  • Führerschein
  • Geburtsurkunde
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Gerichtsurteil und Gerichtsentscheid
  • Gerichtliche Dokumente
  • Geschäftsvertrag
  • Gesetzestext
  • Grundstücksübertragungsurkunde
  • Habilitationsurkunde
  • Haftbefehl
  • Handelsregisterauszug
  • Handelsvertrag
  • Heiratsurkunde
  • Hochschuldiplom (Hochschulzeugnis)
  • Kaufvertrag
  • Kfz-Zulassung
  • Klageschrift
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Namensänderungsurkunde
  • Notarielle Urkunde
  • Nutzungsrechte
  • Pachtvertrag
  • Patentschrift
  • Personalausweis
  • Promotionsurkunde
  • Reifeprüfung
  • Sachkundenachweis
  • Satzung
  • Scheidungsurteil
  • Schenkungsvertrag
  • Schulzeugnis
  • Schulungsnachweis
  • Statut
  • Sterbeurkunde
  • Strafanzeige
  • Studienbuch
  • Taufschein
  • Testament
  • Typengenehmigung für LPG-Antrieb
  • Unterlagen zur Einbürgerung
  • Urteil
  • Verhandlungsprotokoll
  • Vermögensunterlagen
  • Vernehmungsprotokoll
  • Verordnung
  • Versäumnisurteil
  • Versicherungsnachweis
  • Versicherungsvertrag
  • Vertrag allgemein
  • Vollmacht
  • Vorladung
  • Zertifikat
  • Zeugnis
  • Zeugenaussage

Sprechen Sie mich gerne an, falls Ihr Dokument hier nicht aufgelistet sein sollte.

Wie verläuft die Abwicklung einer beglaubigten Übersetzung?

Die Urkunden und amtlichen Dokumente wie Geburtsurkunden oder ein Diplom können Sie mir auch in Form einer Fotokopie oder eingescannt per E-Mail zusenden. Sowohl unter der Übersetzung ins Polnische als auch ins Deutsche wird vermerke ich, dass mir entweder das Original, eine beglaubigte oder eine einfache Kopie vorlag. Nur in seltenen Fällen wünschen die polnischen und deutschen Behörden, dass der Übersetzer das Originaldokument übersetzt. Die Übersetzung können Sie in meinem Büro in Berlin-Schöneberg abholen, oder ich sende sie Ihnen per Post zu.

Erfahren Sie mehr über die Übersetzung von Urkunden aus dem Polnischen ins Deutsche.

An den Anfang scrollen